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Beratung und Konzepterstellung

Grundlage einer objektbezogenen Beratung und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes ist die Aufnahme des Ist-Zustandes mittels TV-Befahrung und ggf. einer Dichtheitsprüfung des Abwassersystems. Dabei können sich vielfältige Schadensbilder zeigen, die ein differenziertes Sanierungskonzept erfordern. Ferner ist die Erstellung eines Sanierungskonzeptes abhängig von weiteren Parametern, wie der Gliederung nach dem Anfall gewerblich/industrieller Abwässer, welche ggf. einen höheren Eintrag chemischer Stoffe bedingen, oder dem Abfluss häuslicher Abwässer.

Ein Sanierungskonzept muss eine ganzheitliche Betrachtung unter Zugrundelegung der festgestellten Schäden vornehmen und danach die geeigneten Sanierungsverfahren und Materialien festlegen. Daher können an dieser Stelle keine grundsätzlichen Aussagen getroffen werden.

Festgestellte Schäden an Abwasserkanälen sollten jedoch in einem angemessenen Zeitraum saniert werden, da sich im Zeitablauf vorhandene Schäden vergrößern und eine Sanierung nach längerer Zeit aufwendiger und kostenintensiver wird. Eine grabenlose Sanierung ist bei vorgefundenen Rohreinbrüchen nicht mehr möglich und damit nur noch eine Neuverrohrung in offener Bauweise zur Beseitigung massiver Schäden technisch sinnvoll.