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Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes ist derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen.

Betroffen sind hiervon sämtliche Abwassersysteme, die häusliches oder industriell/gewerbliches Abwasser ableiten. Ausgenommen sind lediglich Kanäle zur alleinigen Ableitung von Regenwasser. Danach müssen folgende Unterscheidungen getroffen werden:

1. Abwasserkanäle noch Neubau oder Änderung

   Es ist eine sofortige Prüfung vorzunehmen.

2. Abwasserkanäle in Wasserschutzgebieten

   • Häusliches Abwasser
   Errichtet bis 1965: Prüfung bis zum 31. 12. 2015
   Errichtet nach 1965: Prüfung bis zum 31. 12. 2020

   • Industriell/gewerbliches Abwasser
   Errichtet bis 1990: Prüfung bis zum 31. 12. 2015
   Errichtet nach 1990: Prüfung bis zum 31. 12. 2020